Wir bieten Betreuung von jeweils Montag bis Freitag von 06.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Das Tagesheim bleibt zwischen Weihnacht und bis und mit 2. Januar des Neujahrs geschlossen, sowie zwei Wochen im Sommer (4. und 5. Sommerferienwoche der Basler Schulferien). Während den offiziellen Festtagen wie Ostern, 1. Mai, Auffahrt, und Pfingsten bleibt das Tagesheim ebenso geschlossen. Die Eltern erhalten jeweils am Ende des laufenden Jahres einen Ferienplan mit detaillierten Angaben für das kommende Jahr.
Die minimale Belegung beträgt 40%.
Die Berechnung der Elternbeiträge richtet sich nach den Richtlinien des Erziehungsdepartements Basel-Stadt. Diese werden aufgrund der individuellen Steuererklärungen berechnet. Eventuelle Reduktionen der Beiträge laufen über ein Gesuch an die entsprechende Stelle beim Erziehungsdepartement Basel-Stadt. Eltern mit Wohnsitz ausserhalb von Basel-Stadt haben keinen Anspruch auf Subventionen und zahlen den vollen Deckungsbeitrag.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Eine Kündigung ist nur auf das Ende eines Monates möglich und muss schriftlich abgefasst sein.
Bei einer ansteckenden Krankheit müssen die Kinder zu Hause betreut werden. Bei leichten Krankheiten wie Schnuppen, Erkältungen, Husten etc. betreuen wir die Kinder in der Institution. In jedem Fall wird jedoch mit den Eltern besprochen, was für Möglichkeiten sich anbieten. Wir haben nicht genügend Kapazitäten, um einem bettlägerigen Kind die Aufmerksamkeit und Pflege zu bieten, die es während dieser Zeit benötigt. Wir informieren die Eltern umgehend, wenn ein Kind Anzeichen einer Krankheit zeigt, und besprechen das weitere Vorgehen individuell. Die Abgabe von Medikamenten jeglicher Art wird vorgängig mit den Eltern abgesprochen.
Diese sind von den Eltern abzuschliessen. Während der Betreuungszeit ist das Kind durch die Betriebsversicherung der Kindertagesstätte versichert. Während des administrativen Eintritts des Kindes werden die Eltern noch einmal darauf hingewiesen.
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