Hygienekonzept des Tagesheims St. Leonhard

Hygienekonzept des Tagesheims St. Leonhard
 
 

Einleitung

Das Hygienekonzept ist integraler Bestandteil des pädagogischen Konzeptes des Tagesheims St. Leonard.

Blitzblank kann es in einem Tagesheim gar nicht sein. Das muss es auch gar nicht. Wichtig ist, dass die grundlegenden Regeln zur Hygiene eingehalten werden. Dabei helfen insbesondere individuelle Hygienepläne und eine kindgerechte Hygieneerziehung. Im Hygienekonzept ist durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften definiert. 

Gesicherte Hygienepraxis

Hygienepraxis
 
 

Hygienekonzept

Zweck

Das Hygienekonzept dient der Selbstkontrolle. Die Mitarbeitenden des Tagesheims St. Leonard sind verpflichtet sich an das Konzept zu halten und es umzusetzen.

1. Definition – Hygiene

Gesamtheit aller Verfahren und Massnahmen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Hygienische Massnahmen sind immer präventive Massnahmen.

2. Leitziele - Hygienekonzept

1. Die Heimleitung führt die Mitarbeitenden in der Planung und Organisation der Hygiene-massnahmen an Hand der gesetzlichen Vorgaben.

2. Die Heimleitung organisiert und sichert die Durchführung und Einhaltung der im Hygienekonzept vorgegebenen Hygienemassnahmen

3. Betreuerinnen und Betreuer des Tagesheims St. Leonard gestalten die alltäglichen Betreuungsarbeit mit Berücksichtigung der vorgegebenen Hygienebestimmungen.

4. Die Köchin/der Koch führt die Küche so, dass die Küchenräume, die Ausrüstung der Küche, die Lagerräume/-schränke und die Lebensmittel zu jeder Zeit dem Standard der vorgegebenen gesetzlichen Hygienebestimmungen entsprechen. Dabei ist das separate Grundsatzpapier der Küchenhygiene zu befolgen.

5. Es ist schriftlich festgehalten, welche Aufgaben an eine Reinigungsfirma delegiert sind.

3. Körperpflege – Körperbewusstsein

Die körperliche Pflege und Versorgung nimmt im Kleinst- und Kleinkindalter einen großen Teil der Arbeit ein. Wir wollen jedem einzelnen Kind im Hinblick auf Hygiene und Körperpflege gerecht werden. Wir beobachten das gesundheitliche Befinden der Kinder und die Interessen, Abneigungen und Vorlieben bei der Körperpflege. Die Kinder sollen das Wickeln in ruhiger Umgebung und mit liebevollem Umgang als angenehm empfinden und somit eine gesunde, natürliche Beziehung zu ihrem Körper entwickeln. Mit zunehmendem Alter des Kindes unterstützen wir die Sauberkeitserziehung der Eltern. Um gesund zu bleiben sind auch bestimmte Hygieneregeln wichtig wie z.B. Hände waschen nach dem Essen und nach dem Toilettengang. Über Fingerspiele und Lieder lernen die Kinder ihren Körper und die Gliedmaßen kennen und benennen. Auch körpereigene Bedürfnisse lernen sie zu äußern z.B. Durst - Hunger - zur Toilette gehen.

4. Händehygiene der Betreuungspersonen

Mit regelmässigem Händewaschen lässt sich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten im Tagesheim vermeiden. Händewaschen und der richtige Umgang mit den Papierwegwerfhandtücher sind essenzielle Handlungen zur Reduzierung der Krankheitserreger.Die Hände immer waschen und desinfizieren:

  • Generell vor Arbeitsbeginn
  • Vor Arbeitsbeginn in der Küche
  • Nach Aufsuchen der Toilette
  • Vor und nach dem Wickeln
  • Nach verrichten von Reinigungsarbeiten
  • Vor und nach dem Zubereiten von rohen Lebensmitteln
  • Vor und nach dem Essen
  • bevor das Kind gefüttert wird
  • bevor dem Kind ein Medikament verabreicht wird

Zum Waschen der Hände wird Seife aus dem Seifenspender benutzt, die Hände werden anschliessend desinfiziert. Zum Trocknen sind Papierwegwerfhandtücher zu verwenden.

5. Persönliche Hygiene Mitarbeitenden

  • Hygiene und Sicherheit der Betreuung muss gewährleistet sein.
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten betreten das Tagesheim nicht.
  • Die persönliche Hygiene umfasst die Sauberkeit am Körper und saubere Kleidung.
  • Es wird ein gepflegtes Erscheinungsbild erwartet. Die Kleidung ist intakt, sauber und den Gegebenheiten angepasst.
  • Die Haare sind gepflegt und sauber. Lange Haare müssen so gehalten sein, dass diese die Hygiene nicht beeinträchtigen.
  • Im Innern der Tagesstätte tragen alle Angestellten saubere und rutschsichere Arbeitsschuhe, die nur im Innenbereich getragen werden. 
  • Die Hände immer waschen und desinfizieren – siehe 4. Händehygiene

6. Körperpflege und Hygiene bei Kindern

Bei Kindern ist es besonders wichtig, auf eine angemessene Körperpflege bzw. Hygiene zu achten. Denn gerade der kindliche Körper ist sehr empfindlich.

6.1 Was muss ich bei der Körperpflege von Kindern beachten?

Die feine Haut des Kindes braucht besondere Pflege, die Zähne müssen regelmässig geputzt werden. 

6.1.2 Grundsätzlich gilt für die Körperpflege

Kind so früh wie möglich anleiten sich selbst zu waschen. Das fördert nicht nur die Selbständigkeit, sondern hilft Ihrem Kind auch die Motorik zu entwickeln. Zudem wird das gesunde Verhältnis zum eigenen Körper gefördert.

Wie in so vielen anderen Dingen sind es die Betreuenden als Vorbilder, von denen das Kind die wesentlichen Dinge lernt. Im Alltag beobachtet es das Verhalten der Betreuenden und richtet sich danach. Wie oft werden die Zähne geputzt? Wer wäscht sich die Hände vor dem Essen?

Wie gepflegt und sauber sind die zu Betreuenden? Eine regelmässige Körperpflege wird so durchgeführt, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden des Kindes erhalten bleibt.

6.2 Wie kann ich gegen das Vermehren von Bakterien und Viren vorgehen?

  • Anhusten und Anniesen vermeiden.
  • Nicht in die Hände husten oder niesen.
  • In besonderen Situationen auf Händeschütteln verzichten.
  • Hände vom Gesicht fernhalten.
  • Einmaltaschentücher verwenden und anschliessend umgehend entsorgen.

6.3 Wie werden Hände mit den Kindern richtig gewaschen?

Eines der wirkungsvollsten Mittel, um es den Viren und Bakterien schwer zu machen, ist das regelmässige gründliche Händewaschen. Die Kinder sind von Anfang an daran zu gewöhnen. Die zu Betreuenden sollen dabei ein gutes Vorbild sein. Das Risiko, dass z.B. ein Grippevirus von einem Menschen auf den anderen übertragen wird, sinkt hierdurch um ein Vielfaches.

  • Es genügen normale Seife und ca. 15 – 25 Sekunden Zeit.
  • Die Hände unter fliessendem Wasser anfeuchten und anschliessend mit Seife gründlich reinigen.
  • Auch Handrücken, Daumen, Nagelbett und den Bereich zwischen den Fingern mit einbeziehen.
  • Abschliessend die Hände mit einem sauberen und trockenen Handtuch abtrocknen.

6.3.1 In welchen Situationen ist die Reinigung der Hände für die Kinder besonders wichtig?

  • nachdem Sie von draussen zurückgekehrt sind
  • nach dem Naseputzen
  • nach dem Kontakt mit Tieren
  • nach dem Toilettengang
  • bevor Sie Essen zubereiten
  • bevor Sie speisen

7. Küche

7.1 Hygienekonzept für die Küche Tagesheim St. Leonard

Es besteht ein gesondertes und spezifisches Hygienekonzept für das in der Küche tätige Personal, das bindend und ein integraler Teil dieses Hygienekonzeptes ist.

7.2 Gesetzliche Vorgaben

Die Küche muss den Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen.

Die Heimleitung belehrt in diesem Sinn die Köchin / den Koch und weiteres Küchenpersonal über die Hygienevorschriften.

Personen die Lebensmittel herstellen, behandeln, lagern, transportieren und abgeben, haben die folgenden gesetzlichen Grundlagen anzuwenden: 

  1. Obligationenrecht (OR)
  2. Lebensmittelgesetz (LMG)
  3. Lebensmittelverordnung (LMV) 
  4. Produktehaftgesetz (PrHG)

8. Grundsätzliche Hygienehinweise für die Zubereitung von Kleinkindnahrung

Persönliche Hygiene unabdingbar.

  1. Hygienische Reinigung der Hände mit Wasser, Flüssigseife
  2. Hygienische Reinigung von Flaschen, Löffeln und Saugern

    • Vorspülen, um Antrocknen von Nahrungsresten zu vermeiden
    • Trinkflasche in ihre Einzelteile zerlegen
    • Alle Teile in der Spülmaschine bei 65°C reinigen (oder mit heissem Wasser und Spülmittel säubern und anschliessend trocknen)
    • Zusätzliche Sicherheit durch Auskochen für mindestens zwei Minuten; bei Säuglingen unter sechs Monaten nach jedem Gebrauch empfohlen. Bis zur nächsten Verwendung  trocken und vor Verunreinigungen geschützt aufbewahren
    • Für abgepumpte Muttermilch sind strenge hygienischen Massstäbe anzulegen und gezielte Absprachen notwendig. Eingefrorene Muttermilch muss mit Datum gekennzeichnet sein und nach dem Auftauen innerhalb von 24 Stunden verbraucht sein. Nach dem Auftauen Lagerung im Kühlschrank. Frische Muttermilch muss mit dem Datum gekennzeichnet sein, wird im Kühlschrank gelagert und muss innerhalb von 24 Stunden verbraucht werden.

8.1 Zubereitung von pulverförmiger Säuglingsnahrung

8.1.1 Zubereitung von Flaschennahrung

  • Flaschennahrung muss verschlossen in einem separaten Schrank gereinigt deponiert werden.
  • In der Regel ist Leitungswasser zur Zubereitung von Babynahrung geeignet (in Zweifelsfällen kann beim örtlichen Wasser-Versorger nachgefragt werden).

8.1.2 Ab 1 Jahr nur Tellernahrung

  1. Nur Frischwasser aus dem Kaltwasserhahn verwenden, keine Wasserfiltern, wegen der Gefahr der Verkeimung, verwenden.
  2. Vermehrung möglicher Keime in der zubereiteten Nahrung verhindern, indem das Pulver erst kurz vor der Mahlzeit angerührt, Wassertemperatur ca. 40–50°C − Bei unmittelbarem Verbrauch reicht es aus, das Wasser zu erwärmen. Ist dies nicht sichergestellt, Wasser vorsorglich 3 Minuten abkochen und auf 40°C abkühlen lassen. Je jünger der Säugling (< 6 Monate), umso eher sollte das Wasser abgekocht werden. So schnell wie möglich auf Trinktemperatur bringen Innerhalb von zwei Stunden verfüttern. Reste zubereiteter Nahrung unbedingt entsorgen.

9. Reinigung von Flächen

Die Reinigung dient dazu, den Schmutz und die darin befindlichen Keime von Oberflächen, Gegenständen und Fussböden zu entfernen. Im Tagesheim St. Leonard soll keine trockene, sondern nur eine feuchte Staubentfernung durchgeführt werden, da trockenes Staubwischen zu Staubaufwirbelung führt (Krankheitserreger sind oft an Staubpartikel gebunden). Für die Reinigung der Flächen wird der Desinfektionsreiniger 8709 von WIBIS genutzt. Zu beachten ist, dass für den Eichenparkettböden ein Spezialmittel verwendet werden muss.

10. Wäschehygiene

  • Sichtbar verschmutzte Wäsche muss sofort ausgetauscht werden.
  • Sämtliche Textilien sollten in der Einrichtung gewaschen werden.
  • Bettwäsche und personenbezogene Handtücher sollen bei mindestens 60°C gewaschen werden (Verwendung eines bleichmittelhaltigen Waschmittels; kein Kurzprogramm).
  • Mit infektiösen Ausscheidungen verunreinigte Wäsche ist bei 90°C zu waschen (z. B. generell während einer Ausbruchsphase von Magen-Darm-Erkrankungen). Wäsche, die nicht bei 90°C waschbar ist, ist mit einem desinfizierenden Waschmittel (z.B. Desotherm) zu waschen.
  • Küchenwäsche ist mit desinfizierend (am besten bei 90°C) zu waschen.
  • Die Trennung von Schmutzwäsche und sauberer Wäsche ist zu beachten. Dies gilt auch für die Transportwege, Wäschesäcke, Wäscheständer und Lagerung. Es sind unterschiedlich farblich abgestimmte Waschkörbe für reine und unreine Wäsche zu verwenden.
  • Gewaschene Wäsche ist staubfrei und geschützt zu lagern

Mindestwechselintervalle für Wäsche

Was Wann
Schlafbekleidung wöchentlich
Bettwäsche alle 2 Wochen
Schlafdecken 4 x jährlich gewaschen oder in die Reinigung gebracht werden
Geschirrtücher täglich
Personenbezogen Waschlappen täglich
Personenbezogene Frottiertücher nach Gebrauch

Diese Intervalle müssen je nach den auftretenden Verschmutzungen verkürzt werden.

In Zeiten erhöhter Infektionsgefährdung (z. B. Grippewellen oder Magen-Darm-Infektionen) sind die Waschintervalle entsprechend zu verkürzen (Bettwäsche, Handtücher, usw.).

10.1 Hygiene der Waschmaschine und Tumbler

Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Infektions- und Umweltschutz, so z. B. auch beim Waschen von Wäsche. Heutzutage werden aus Energieeinsparungsgründen niedrigere Waschtemperaturen propagiert, aus infektionshygienischer Sicht ist dies oft kontraproduktiv, manchmal sogar gefährlich, weil dann die Krankheitserreger nicht mehr sicher abgetötet werden.

Was Wann Wie
wenn die Waschmaschine länger nicht benutzt wird den Filter reinigen und trocknen lassen nach dem Waschgang Filter reinigen / Tür geöffnet lassen
Reinigung aussen und innen nach jeder Wäsche Einfüllbehälter / Waschtrommel
Um Keime zu beseitigen wöchentlich Vollwaschgang ohne Beladung bei 60°C mit einem bleichmittelhaltigen Waschmittel
den Tumbler nach der Benutzung Filter reinigen geöffnet lassen nach den Tumblern Filter reinigen / Tür geöffnet lassen

11. Räume

11.1 Eingangsbereich

Schmutzeintrag in Gebäude erfolgt über die Schuhsohlen (ca. 80 %). Schmutzfangmatten sind deshalb täglich abzusaugen, wöchentlich auszuklopfen und 2-mal jährlich maschinell zu reinigen.  Bei starren Schmutzfangmatten, die in Rahmen liegen, sind die Vertiefungen wöchentlich gründlich zu reinigen und die starren Schmutzfangmatten 2-mal jährlich mit einem Hochdruckreiniger und einem milden Reinigungsmittel zu säubern, je nach Verschmutzungsgrad auch häufiger.

11.2 Gruppenräume

Gruppenräume werden intensiv genutzt und müssen regelmässig gründlich gereinigt werden.

11.2.1 Spielbereich

Polstermöbel, Sofas, Matratzen und ähnliche Sitz- und Liegeflächen sollen mit geeigneten abnehmbaren und waschbaren Bezügen versehen sein, die regelmässig gewaschen werden können. Bei nicht waschbaren bzw. nicht desinfizierbaren Polstern kann im Einzelfall aus hygienischen Gründen die Entsorgung notwendig werden.

11.2.2 Spannteppich

Spannteppich 2 x in der Woche (am besten täglich) saugen.

11.2.3 Materialschränke

Materialschränke müssen 2x Jahr gereinigt werden.

11.3 Spielzeug

Es ist darauf zu achten, dass Spielzeug von seiner Beschaffenheit her leicht zu reinigen ist und idealerweise in der Wasch- oder Geschirrspülmaschine behandelt werden kann.

Was, wie, wann
Puppengeschirr soll in der Geschirrspülmaschine gereinigt werden können (65°C).
Textile Spielsachen sollen bei 60°C waschbar sein.
Bei sichtbarer Verschmutzung muss eine sofortige Reinigung, ggf. auch eine Desinfektion erfolgen.
Die Intervalle zur Reinigung von Spielzeug und Spielkisten sind abhängig von der Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenstände in den Mund gesteckt werden und dem Verschmutzungsgrad, mind. 2x pro/Jahr.
Reinigung mind. 2-mal monatlich, besonders auf Spielzeug achten, das häufig in den Mund gesteckt wird (z. B. Beissring, Greiflinge, textile Püppchen, usw.)
Die Bällchen aus dem ‚Bällchenbad‘ sind mindestens 2-mal pro Jahr, Dezember und Juli, bei 60°C in der Waschmaschine zu reinigen (Temperaturbeständigkeit nach Herstellerangaben klären).

11.4 Schlaf- und Ruheräume

Bei regelmässigem Mittagsschlaf, ist aus hygienischer Sicht die Bettwäsche personengebunden zu verwenden.

Was
Siehe auch 9.: Die Schlafdecken, Kissen und Matratzen sind mind. 2 x jährlich, sowie nach Personenwechsel zu reinigen.
Matratzen sind aus infektionshygienischen Gründen mit einem flüssigkeitsdichten Matratzenschonbezug auszustatten, der bei Verschmutzung feucht abgewischt und ggf. desinfiziert werden kann (um die Entsorgung der Matratze zu vermeiden).
Matratzen die zeitweise weggeräumt werden müssen, müssen vertikal zum Lüften, an Trennwänden und Lüftungsgitter, aufgestellt werden. Dies dient zum einen der Hygiene, aber ermöglicht auch die Abgabe von Feuchtigkeit aus den Matratzen und beugt damit einer Schimmelbildung vor

11.4.1 Das Nuscheli (Kuschel – und Übergangsobjekt)

Jedes Kind hat sein eigenes Nuscheli / Kuscheltier-/-tuch usw. das kindbezogen gelagert wird. Festzulegen ist, wer die regelmässige Reinigung übernimmt, die Eltern oder die Betreuungsperson. Hinweise zur Wäschehygiene - Häufigkeit, Waschverfahren, etc.

Die Funktion als Übergangsobjekt soll bei der Frage der Reinigung berücksichtigt werden.

11.4.2 Schnuller

Da die Reinigung und Aufbereitung der Schnuller auch von den verschiedenen Schnullermaterialien abhängig sind, sollten diese Aufgaben in der Verantwortung der Eltern liegen. Den Eltern kann empfohlen werden auf lebensmittelechtes Material zu achten.

Was
Schnuller sind so zu kennzeichnen, dass sie vom Erziehungspersonal dem einzelnen Kind eindeutig zugeordnet werden können.
Die Aufbewahrung soll personenbezogen erfolgen, z. B. in einer belüfteten Box, damit die Schnuller abtrocknen können und eine Keimvermehrung verhindert wird.
Die Kunststoffboxen in der Spülmaschine regelmässig reinigen.

11.4.3 Stofftiere

Stofftiere müssen vor den Betriebsferien und vor den Weihnachtsferien in der Waschmaschine mit 40°C gewaschen werden. Diese Intervalle müssen je nach Verschmutzung der Stofftiere verkürzt werden.

11.5 Sanitärbereiche

Der Sanitärbereich bedarf besonderer Beachtung und muss zuverlässig regelmässig nach festgelegtem Plan gereinigt werden, so dass die erforderliche Sauberkeit / Hygiene gewährleitet ist.

11.5.1 Ausstattung und Nutzung der Sanitärbereiche

Papierwegwerftücher ermöglichen mehr Sicherheit, Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig.

11.5.2 Textiltücher

Was Reinigung / waschen
Personenbezogene Waschlappen müssen berührungsfrei aufgehängt werden täglich bei mind. 60°C waschen
Textiltücher von Säuglingen und Kleinkindern werden jeden Abend bei mind. 60°C waschen
Lätzchen je nach Verschmutzung, mindestens 2x pro/Woche wechseln und mit mind. 60°C gewaschen
Personenbezogene Servietten je nach Verschmutzung, mindestens 2x pro/Woche wechseln und mit mind. 60°C gewaschen

11.5.3 Seife

  1. Flüssigseife/Schaum verwenden, keine Stückseife sonst könnte es zur Verkeimung, Weiterverbreitung von Krankheitserregern kommen.
  2. Seifenspender sind nach Möglichkeit fest zu installieren und für Kinder leicht bedienbar zu montieren. Wieder zu befüllende Spender sind vor dem Nachfüllen zu reinigen.Eine routinemässige desinfizierende Reinigung ist im Sanitärbereich nicht erforderlich.

11.5.4 Sanitärräume: Badezimmer und WC

Im Badezimmer sind keine Vorlageteppiche gestattet.

  1. Verschliessbare Mülleimer werden täglich geleert und gereinigt.
  2. Dusche wird täglich gereinigt und desinfiziert.
  3. Das WC wird täglich gereinigt und desinfiziert.
  4. Der Boden wird täglich gereinigt.
  5. Ablageflächen und Fliessen werden 1x pro/Woche gereinigt.

11.5.5 Laptops

Tastatur muss 1x in der Woche gereinigt werden.

Laptops, Computer und Zubehör wie Computermaus wie auch Tastaturen müssen 1x im Monat gründlich gereinigt und desinfiziert werden

12. Legionellenprophylaxe

  1. Entkalkung der Strahlregler (Perlatoren) mindestens alle 3 Monate, abhängig vor allem vom Härtegrad des Wassers.
  2. Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in regelmässigen Abständen zu entfernen.
  3. Nicht regelmässig genutzte Trinkwasserleitungen, hier insbesondere Duschen, sollten in 72stündigen Intervallen für 3 Minuten gespült werden, z.B. nach dem Wochenende, Ferienzeit, Betriebsferien, usw.
  4. weitere Hinweise zu Legionellen siehe im Internet:
    https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/krankheiten-im-ueberblick/legionellose.html

13. Haarbürsten Hygiene

Ein Kontrollblatt gibt Auskunft über Reinigung-Entfernung der Haare, waschen mit Seife und wann sie ersetzt wurde.

Was Wann und Wie
Zuerst alle Haare aus der Bürste befreien. Entweder mit der Hand oder mit einem speziellen Bürstenreiniger Nach jeder Nutzung
Grundreinigung 1 x am Ende des Monats -- In eine Wanne heisses Wasser mit etwas Seife geben. Nun die Bürste mit den Borsten nach unten in das Wasser legen und für mindestens 2 Stunden einwirken lassen. -- Die Bürste unbedingt ordentlich trocknen lassen. Entweder auf den Heizkörper oder in die Sonne legen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie anfängt zu schimmeln.

14. Töpfchen

Töpfchen müssen personenbezogen genutzt werden und wie folgt gereinigt werden:

  • Entsorgung des Inhalts über die Toiletten (Vorsicht Infektionsgefahr durch Verspritzen).
  • Nach jeder Benutzung mit Desinfektionsmittel und Papierwegwerftuch reinigen, um Keimverschleppung zu vermeiden.
  • Töpfchen für Kinder unzugänglich aufbewahren

15. Wickelbereich, Umgang mit Ausscheidungen

Hinweis:

Aus Sicht des Infektionsschutzes ist der Wickelplatz einer der Bereiche in der Kindertagesbetreuung, dem aus infektionshygienischer Sicht besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.

Kleinkinder haben, bedingt durch die Entwicklung ihres Immunsystems, häufiger Infekte als erwachsene Menschen. In diesem Alter kommen auch vermehrt Magen-Darm-Infektionen z. B. durch Rota- oder Noroviren vor. Dabei kann es durchaus sein, dass über 100 Milliarden infektiöser Partikel je Gramm Stuhl vom Kleinkind ausgeschieden werden.

15.1 Einrichten des Wickelbereichs

Der Wickelbereich soll als separater Bereich eingerichtet werden, wenn immer möglich auf jeden Fall getrennt von den Gruppenräumen, um eine Luftbelastung zu vermeiden und ausserdem getrennt von anderen hygienisch sensiblen Bereichen, z. B. Essräumen oder Küche.

15.2 Plastikgefässeg

Die Plastikgefässe, die zur Reinigung genutzt werden, müssen nach jedem Wickeln des Kindes gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

15.3 Vorsichtmassnahmen

Die Desinfektionsmittel und Pflegmittel dürfen für Kinder nicht erreichbar sein. Diese müssen in abschliessbaren Schränken verstaut werden.

15.4 Hygiene beim Wickeln beachten

  1. Betreuende Person reinigt und desinfiziert ihre Hände.
  2. Die Wickeloberfläche muss leicht abwaschbar und gut zu desinfizieren sein.
  3. Nach jedem Wickelvorgang muss mit einem Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden (Gebrauchsanweisung beachten, evtl. Schutzhandschuhe tragen; praktisch sind auch Einmal-Desinfektionswischtücher).
  4. Die Flächendesinfektion ist im Wischverfahren durchzuführen, ein Besprühen der Auflagefläche ist wegen der Belastung der Atemwege zu vermeiden.
  5. Die Reinigung ist nur mit sauberen Tüchern auszuführen.
  6. Werden wiederverwendbare Reinigungstücher zur Flächendesinfektion verwendet, müssen diese desinfizierend gewaschen werden (90°C).
  7. Um direkten Hautkontakt von den Kindern mit Flächendesinfektionsmitteln zu vermeiden, muss generell eine (Stoff-) Unterlage verwendet werden.
  8. Die zur Abdeckung der Wickelunterlage benutzten Textiltücher müssen personenbezogen genutzt werden. Stoffhandtücher oder andere textile Unterlagen zum Wickeln sollen nach jeder Benutzung gewechselt werden.
  9. Bei den Pflegepräparaten sind Spender bzw. Tuben zu bevorzugen. Werden Cremedosen verwendet, müssen Einmal-Holzspatel zur Entnahme verwendet werden, um eine Verunreinigung zu vermeiden.
  10. Die Windeleimer sind regelmässig nach Ende der Betreuungszeit zu entleeren, zu reinigen und ggf. mit einem Flächendesinfektionsmittel zu behandeln. Die Eimer müssen mit einem Müllbeuteleinsatz und einem Deckel ausgestattet sein (Bedienung über Fusshebel).

16. Zahnhygiene

Alle Kinder erlernen das Zähneputzen.

Das Zähneputzen hat für die Gesunderhaltung der Zähne der Kinder wichtige Funktionen:

  1. Im Rahmen der Ausbildung von Gewohnheiten werden wichtige hygienische Verhaltensweisen erlernt:
    • Vor dem Essen Hände waschen
    • Nach dem Essen Zähne putzen

16.1 Zahnbürsten

Folgende hygienische Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Jedem Kind muss zum Schutz vor übertragbaren Erkrankungen eine eigene Zahnbürste zur Verfügung stehen.
  2. Zahnbürsten und Becher sind für Kinder dauerhaft eindeutig zu kennzeichnen, um Verwechslungen auszuschliessen.
  3. Die Zahnbürsten sind sofort nach der Verwendung unter fliessendem Wasser zu reinigen, Zahnpasta- und Speisereste sind zu entfernen.
  4. Das Wasser ist aus den Zahnbürsten am Waschbeckenrand auszuklopfen und dann sind die Zahnbürsten mit dem Kopf nach obenstehend so zu trocknen und aufzubewahren, dass sich die Zahnbürstenköpfe nicht berühren.
  5. Die Zahnbürsten sind auszutauschen, sobald sich die Borsten krümmen, spätestens jedoch alle 3 Monate.
  6. Becher/Gläser sollen bei sichtbarer Verschmutzung, jedoch mindestens 1x wöchentlich, in der Spülmaschine gereinigt werden.

17. Regelmässiges aktives Lüften der Räume

Kinder und Erwachsene brauchen „Luft zum Atmen“. Pro Person und Stunde werden ca. 30 l Sauerstoff aus der Raumluft entnommen und ca. 26 l Kohlendioxid in die Raumluft abgegeben. Die Folgen erhöhter Kohlendioxid-Konzentrationen sind nachlassende Konzentration und Müdigkeit. Damit sich Kohlendioxid und andere Luftschadstoffe nicht anreichern, muss in den Innenräumen für jede Person eine ausreichende Frischluftmenge zur Verfügung stehen.

17.1 Praktische Hinweise zum Lüften

Mehrmals täglich Stosslüftung bei vollständig geöffneten Fenstern.

Jahreszeit Lüftungsdauer
Im Sommer 5–10 Minuten (je nach Aussentemperatur)
Im Frühling/Herbst 5 Minuten
Im Winter 3 Minuten während 2 Minuten Stosslüftung wird mindestens 1/3 der Raumluft durch Frischluft ersetzt

Kipplüftung reicht nicht aus und ist auch während der Heizperiode zu unterlassen.

Durch Querlüftung (Öffnen von gegenüberliegenden Fenstern/Türen) kann die Luftwechselrate noch erhöht werden.

18. Aussenbereich

Es gibt eine Vielzahl von Hinweisen zu Sicherheitsaspekten, vorwiegend von den Unfallversicherungsträgern. Im Aussenbereich sind aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen regelmässig Inspektionen der Anlage bzw. Wartungen der Geräte und Boden / Schutzmatten usw. durchzuführen. Das Sicherheitskonzept Tagesheim St. Leonard muss berücksichtig werden.

18.1 Planschbecken

Die Keimbelastung wird zusätzlich erhöht durch:

  1. Schmutzeintrag von aussen (Sand, Erde, Blätter) evtl. durch Vögel oder andere Tiere
  2. Sonneneinstrahlung, - starke Erwärmung der geringen Wassermenge führt zu massiver Erhöhung der Keimkonzentration
  3. Das Wasser muss mindestens 2x in der Woche gewechselt werden.

19. Pflanzen

Es dürfen keine giftigen Pflanzen im Tagesheim platziert werden!

Andere Pflanzen müssen regelmässige artgerecht gepflegt werden.

20. Kinderwagen

Nach jedem Gebrauch müssen die Kinderwagen sauber versorgt werden.   

Sie müssen 1x im Monat gewaschen und desinfiziert werden.

21. Vorgehen bei einer Pandemie/Epidemie

Im Fall einer Pandemie / Epidemie erarbeitet die Heimleitung in Absprache mit dem Vorstand ein Pandemie- / Epidemieplan.

Hinweis Verband Kinderbetreuung Schweiz (www.kibesuisse.ch)

Zitat: https://www.kibesuisse.ch

21.1 Definition

Eine Pandemie ist eine sich über Länder und Kontinente ausbreitende Krankheit, im engeren Sinn eine Infektionskrankheit

21.2 Erstellung eines Pandemieplans

Eine Epidemie ist örtlich beschränkt. Die Heimleitung hat sich mit Fragen zur Pandemie auseinanderzusetzen, und den Betrieb auf die Auswirkungen einer Pandemie vorzubereiten. 

21.2 Empfehlung

Verband Kinderbetreuung Schweiz empfiehlt, einen auf die Situation der Institution angepassten Pandemieplan zu erstellen und diesen adäquat einzuführen. Dieses Dokument wird fortlaufend auf Aktualität überprüft. 

Folgende Schritte dienen zur Anregung beim Erstellen eines Pandemieplans: 

  • Vorbereitung, da das notwendige Hygienematerial, Desinfektionsmittel, Schutzmasken usw. bereits vor Ausbruch einer Pandemie vorhanden sein sollte, wird vorgängig festgelegt, wer die benötigten Materialen besorgt und wie diese gelagert werden. 
  • Ebenso empfiehlt sich die Vorbereitung auf personelle Engpässe, um die Sicherung der Kerntätigkeit (Betreuung, Verpflegung usw.) zu gewährleisten.
  • Erkrankte Kinder, Jugendliche oder Mitarbeitende bleiben wie üblich zu Hause. 
  • Die Institutionsleitung wird über die Erkrankung informiert. Bei Verdacht auf eine Epidemie/Pandemie oder bestimmte andere übertragbare Krankheiten ist eine Informationspflicht (meistens durch den behandelnden Arzt) und ein Ausschluss aus einer Gemeinschaftseinrichtung gegeben. Im Falle einer Pandemie/Epidemie sind die Anweisungen vom Kanton / der Kantonsärzte zu befolgen.
Hygienekonzept des Tagesheims St. Leonhard