Das Hygienekonzept ist integraler Bestandteil des pädagogischen Konzeptes des Tagesheims St. Leonard.
Blitzblank kann es in einem Tagesheim gar nicht sein. Das muss es auch gar nicht. Wichtig ist, dass die grundlegenden Regeln zur Hygiene eingehalten werden. Dabei helfen insbesondere individuelle Hygienepläne und eine kindgerechte Hygieneerziehung. Im Hygienekonzept ist durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften definiert.
Das Hygienekonzept dient der Selbstkontrolle. Die Mitarbeitenden des Tagesheims St. Leonard sind verpflichtet sich an das Konzept zu halten und es umzusetzen.
Gesamtheit aller Verfahren und Massnahmen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Hygienische Massnahmen sind immer präventive Massnahmen.
1. Die Heimleitung führt die Mitarbeitenden in der Planung und Organisation der Hygiene-massnahmen an Hand der gesetzlichen Vorgaben.
2. Die Heimleitung organisiert und sichert die Durchführung und Einhaltung der im Hygienekonzept vorgegebenen Hygienemassnahmen
3. Betreuerinnen und Betreuer des Tagesheims St. Leonard gestalten die alltäglichen Betreuungsarbeit mit Berücksichtigung der vorgegebenen Hygienebestimmungen.
4. Die Köchin/der Koch führt die Küche so, dass die Küchenräume, die Ausrüstung der Küche, die Lagerräume/-schränke und die Lebensmittel zu jeder Zeit dem Standard der vorgegebenen gesetzlichen Hygienebestimmungen entsprechen. Dabei ist das separate Grundsatzpapier der Küchenhygiene zu befolgen.
5. Es ist schriftlich festgehalten, welche Aufgaben an eine Reinigungsfirma delegiert sind.
Die körperliche Pflege und Versorgung nimmt im Kleinst- und Kleinkindalter einen großen Teil der Arbeit ein. Wir wollen jedem einzelnen Kind im Hinblick auf Hygiene und Körperpflege gerecht werden. Wir beobachten das gesundheitliche Befinden der Kinder und die Interessen, Abneigungen und Vorlieben bei der Körperpflege. Die Kinder sollen das Wickeln in ruhiger Umgebung und mit liebevollem Umgang als angenehm empfinden und somit eine gesunde, natürliche Beziehung zu ihrem Körper entwickeln. Mit zunehmendem Alter des Kindes unterstützen wir die Sauberkeitserziehung der Eltern. Um gesund zu bleiben sind auch bestimmte Hygieneregeln wichtig wie z.B. Hände waschen nach dem Essen und nach dem Toilettengang. Über Fingerspiele und Lieder lernen die Kinder ihren Körper und die Gliedmaßen kennen und benennen. Auch körpereigene Bedürfnisse lernen sie zu äußern z.B. Durst - Hunger - zur Toilette gehen.
Mit regelmässigem Händewaschen lässt sich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten im Tagesheim vermeiden. Händewaschen und der richtige Umgang mit den Papierwegwerfhandtücher sind essenzielle Handlungen zur Reduzierung der Krankheitserreger.Die Hände immer waschen und desinfizieren:
Bei Kindern ist es besonders wichtig, auf eine angemessene Körperpflege bzw. Hygiene zu achten. Denn gerade der kindliche Körper ist sehr empfindlich.
Die feine Haut des Kindes braucht besondere Pflege, die Zähne müssen regelmässig geputzt werden.
Kind so früh wie möglich anleiten sich selbst zu waschen. Das fördert nicht nur die Selbständigkeit, sondern hilft Ihrem Kind auch die Motorik zu entwickeln. Zudem wird das gesunde Verhältnis zum eigenen Körper gefördert.
Wie in so vielen anderen Dingen sind es die Betreuenden als Vorbilder, von denen das Kind die wesentlichen Dinge lernt. Im Alltag beobachtet es das Verhalten der Betreuenden und richtet sich danach. Wie oft werden die Zähne geputzt? Wer wäscht sich die Hände vor dem Essen?
Wie gepflegt und sauber sind die zu Betreuenden? Eine regelmässige Körperpflege wird so durchgeführt, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden des Kindes erhalten bleibt.
Eines der wirkungsvollsten Mittel, um es den Viren und Bakterien schwer zu machen, ist das regelmässige gründliche Händewaschen. Die Kinder sind von Anfang an daran zu gewöhnen. Die zu Betreuenden sollen dabei ein gutes Vorbild sein. Das Risiko, dass z.B. ein Grippevirus von einem Menschen auf den anderen übertragen wird, sinkt hierdurch um ein Vielfaches.
Es besteht ein gesondertes und spezifisches Hygienekonzept für das in der Küche tätige Personal, das bindend und ein integraler Teil dieses Hygienekonzeptes ist.
Die Küche muss den Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen.
Die Heimleitung belehrt in diesem Sinn die Köchin / den Koch und weiteres Küchenpersonal über die Hygienevorschriften.
Personen die Lebensmittel herstellen, behandeln, lagern, transportieren und abgeben, haben die folgenden gesetzlichen Grundlagen anzuwenden:
Persönliche Hygiene unabdingbar.
Die Reinigung dient dazu, den Schmutz und die darin befindlichen Keime von Oberflächen, Gegenständen und Fussböden zu entfernen. Im Tagesheim St. Leonard soll keine trockene, sondern nur eine feuchte Staubentfernung durchgeführt werden, da trockenes Staubwischen zu Staubaufwirbelung führt (Krankheitserreger sind oft an Staubpartikel gebunden). Für die Reinigung der Flächen wird der Desinfektionsreiniger 8709 von WIBIS genutzt. Zu beachten ist, dass für den Eichenparkettböden ein Spezialmittel verwendet werden muss.
Mindestwechselintervalle für Wäsche
Was | Wann |
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Schlafbekleidung | wöchentlich |
Bettwäsche | alle 2 Wochen |
Schlafdecken | 4 x jährlich gewaschen oder in die Reinigung gebracht werden |
Geschirrtücher | täglich |
Personenbezogen Waschlappen | täglich |
Personenbezogene Frottiertücher | nach Gebrauch |
Diese Intervalle müssen je nach den auftretenden Verschmutzungen verkürzt werden.
In Zeiten erhöhter Infektionsgefährdung (z. B. Grippewellen oder Magen-Darm-Infektionen) sind die Waschintervalle entsprechend zu verkürzen (Bettwäsche, Handtücher, usw.).
Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Infektions- und Umweltschutz, so z. B. auch beim Waschen von Wäsche. Heutzutage werden aus Energieeinsparungsgründen niedrigere Waschtemperaturen propagiert, aus infektionshygienischer Sicht ist dies oft kontraproduktiv, manchmal sogar gefährlich, weil dann die Krankheitserreger nicht mehr sicher abgetötet werden.
Was | Wann | Wie |
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wenn die Waschmaschine länger nicht benutzt wird den Filter reinigen und trocknen lassen | nach dem Waschgang | Filter reinigen / Tür geöffnet lassen |
Reinigung aussen und innen | nach jeder Wäsche | Einfüllbehälter / Waschtrommel |
Um Keime zu beseitigen | wöchentlich | Vollwaschgang ohne Beladung bei 60°C mit einem bleichmittelhaltigen Waschmittel |
den Tumbler nach der Benutzung Filter reinigen geöffnet lassen | nach den Tumblern | Filter reinigen / Tür geöffnet lassen |
Schmutzeintrag in Gebäude erfolgt über die Schuhsohlen (ca. 80 %). Schmutzfangmatten sind deshalb täglich abzusaugen, wöchentlich auszuklopfen und 2-mal jährlich maschinell zu reinigen. Bei starren Schmutzfangmatten, die in Rahmen liegen, sind die Vertiefungen wöchentlich gründlich zu reinigen und die starren Schmutzfangmatten 2-mal jährlich mit einem Hochdruckreiniger und einem milden Reinigungsmittel zu säubern, je nach Verschmutzungsgrad auch häufiger.
Gruppenräume werden intensiv genutzt und müssen regelmässig gründlich gereinigt werden.
Polstermöbel, Sofas, Matratzen und ähnliche Sitz- und Liegeflächen sollen mit geeigneten abnehmbaren und waschbaren Bezügen versehen sein, die regelmässig gewaschen werden können. Bei nicht waschbaren bzw. nicht desinfizierbaren Polstern kann im Einzelfall aus hygienischen Gründen die Entsorgung notwendig werden.
Spannteppich 2 x in der Woche (am besten täglich) saugen.
Materialschränke müssen 2x Jahr gereinigt werden.
Es ist darauf zu achten, dass Spielzeug von seiner Beschaffenheit her leicht zu reinigen ist und idealerweise in der Wasch- oder Geschirrspülmaschine behandelt werden kann.
Was, wie, wann |
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Puppengeschirr soll in der Geschirrspülmaschine gereinigt werden können (65°C). |
Textile Spielsachen sollen bei 60°C waschbar sein. |
Bei sichtbarer Verschmutzung muss eine sofortige Reinigung, ggf. auch eine Desinfektion erfolgen. |
Die Intervalle zur Reinigung von Spielzeug und Spielkisten sind abhängig von der Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenstände in den Mund gesteckt werden und dem Verschmutzungsgrad, mind. 2x pro/Jahr. |
Reinigung mind. 2-mal monatlich, besonders auf Spielzeug achten, das häufig in den Mund gesteckt wird (z. B. Beissring, Greiflinge, textile Püppchen, usw.) |
Die Bällchen aus dem ‚Bällchenbad‘ sind mindestens 2-mal pro Jahr, Dezember und Juli, bei 60°C in der Waschmaschine zu reinigen (Temperaturbeständigkeit nach Herstellerangaben klären). |
Bei regelmässigem Mittagsschlaf, ist aus hygienischer Sicht die Bettwäsche personengebunden zu verwenden.
Was |
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Siehe auch 9.: Die Schlafdecken, Kissen und Matratzen sind mind. 2 x jährlich, sowie nach Personenwechsel zu reinigen. |
Matratzen sind aus infektionshygienischen Gründen mit einem flüssigkeitsdichten Matratzenschonbezug auszustatten, der bei Verschmutzung feucht abgewischt und ggf. desinfiziert werden kann (um die Entsorgung der Matratze zu vermeiden). |
Matratzen die zeitweise weggeräumt werden müssen, müssen vertikal zum Lüften, an Trennwänden und Lüftungsgitter, aufgestellt werden. Dies dient zum einen der Hygiene, aber ermöglicht auch die Abgabe von Feuchtigkeit aus den Matratzen und beugt damit einer Schimmelbildung vor |
Jedes Kind hat sein eigenes Nuscheli / Kuscheltier-/-tuch usw. das kindbezogen gelagert wird. Festzulegen ist, wer die regelmässige Reinigung übernimmt, die Eltern oder die Betreuungsperson. Hinweise zur Wäschehygiene - Häufigkeit, Waschverfahren, etc.
Die Funktion als Übergangsobjekt soll bei der Frage der Reinigung berücksichtigt werden.
Da die Reinigung und Aufbereitung der Schnuller auch von den verschiedenen Schnullermaterialien abhängig sind, sollten diese Aufgaben in der Verantwortung der Eltern liegen. Den Eltern kann empfohlen werden auf lebensmittelechtes Material zu achten.
Was |
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Schnuller sind so zu kennzeichnen, dass sie vom Erziehungspersonal dem einzelnen Kind eindeutig zugeordnet werden können. |
Die Aufbewahrung soll personenbezogen erfolgen, z. B. in einer belüfteten Box, damit die Schnuller abtrocknen können und eine Keimvermehrung verhindert wird. |
Die Kunststoffboxen in der Spülmaschine regelmässig reinigen. |
Stofftiere müssen vor den Betriebsferien und vor den Weihnachtsferien in der Waschmaschine mit 40°C gewaschen werden. Diese Intervalle müssen je nach Verschmutzung der Stofftiere verkürzt werden.
Der Sanitärbereich bedarf besonderer Beachtung und muss zuverlässig regelmässig nach festgelegtem Plan gereinigt werden, so dass die erforderliche Sauberkeit / Hygiene gewährleitet ist.
Papierwegwerftücher ermöglichen mehr Sicherheit, Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig.
Was | Reinigung / waschen |
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Personenbezogene Waschlappen müssen berührungsfrei aufgehängt werden | täglich bei mind. 60°C waschen |
Textiltücher von Säuglingen und Kleinkindern | werden jeden Abend bei mind. 60°C waschen |
Lätzchen | je nach Verschmutzung, mindestens 2x pro/Woche wechseln und mit mind. 60°C gewaschen |
Personenbezogene Servietten | je nach Verschmutzung, mindestens 2x pro/Woche wechseln und mit mind. 60°C gewaschen |
Im Badezimmer sind keine Vorlageteppiche gestattet.
Tastatur muss 1x in der Woche gereinigt werden.
Laptops, Computer und Zubehör wie Computermaus wie auch Tastaturen müssen 1x im Monat gründlich gereinigt und desinfiziert werden
Ein Kontrollblatt gibt Auskunft über Reinigung-Entfernung der Haare, waschen mit Seife und wann sie ersetzt wurde.
Was | Wann und Wie |
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Zuerst alle Haare aus der Bürste befreien. Entweder mit der Hand oder mit einem speziellen Bürstenreiniger | Nach jeder Nutzung |
Grundreinigung | 1 x am Ende des Monats -- In eine Wanne heisses Wasser mit etwas Seife geben. Nun die Bürste mit den Borsten nach unten in das Wasser legen und für mindestens 2 Stunden einwirken lassen. -- Die Bürste unbedingt ordentlich trocknen lassen. Entweder auf den Heizkörper oder in die Sonne legen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie anfängt zu schimmeln. |
Töpfchen müssen personenbezogen genutzt werden und wie folgt gereinigt werden:
Hinweis:
Aus Sicht des Infektionsschutzes ist der Wickelplatz einer der Bereiche in der Kindertagesbetreuung, dem aus infektionshygienischer Sicht besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.
Kleinkinder haben, bedingt durch die Entwicklung ihres Immunsystems, häufiger Infekte als erwachsene Menschen. In diesem Alter kommen auch vermehrt Magen-Darm-Infektionen z. B. durch Rota- oder Noroviren vor. Dabei kann es durchaus sein, dass über 100 Milliarden infektiöser Partikel je Gramm Stuhl vom Kleinkind ausgeschieden werden.
Der Wickelbereich soll als separater Bereich eingerichtet werden, wenn immer möglich auf jeden Fall getrennt von den Gruppenräumen, um eine Luftbelastung zu vermeiden und ausserdem getrennt von anderen hygienisch sensiblen Bereichen, z. B. Essräumen oder Küche.
Die Plastikgefässe, die zur Reinigung genutzt werden, müssen nach jedem Wickeln des Kindes gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
Die Desinfektionsmittel und Pflegmittel dürfen für Kinder nicht erreichbar sein. Diese müssen in abschliessbaren Schränken verstaut werden.
Alle Kinder erlernen das Zähneputzen.
Das Zähneputzen hat für die Gesunderhaltung der Zähne der Kinder wichtige Funktionen:
Folgende hygienische Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Kinder und Erwachsene brauchen „Luft zum Atmen“. Pro Person und Stunde werden ca. 30 l Sauerstoff aus der Raumluft entnommen und ca. 26 l Kohlendioxid in die Raumluft abgegeben. Die Folgen erhöhter Kohlendioxid-Konzentrationen sind nachlassende Konzentration und Müdigkeit. Damit sich Kohlendioxid und andere Luftschadstoffe nicht anreichern, muss in den Innenräumen für jede Person eine ausreichende Frischluftmenge zur Verfügung stehen.
Mehrmals täglich Stosslüftung bei vollständig geöffneten Fenstern.
Jahreszeit | Lüftungsdauer |
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Im Sommer | 5–10 Minuten (je nach Aussentemperatur) |
Im Frühling/Herbst | 5 Minuten |
Im Winter | 3 Minuten während 2 Minuten Stosslüftung wird mindestens 1/3 der Raumluft durch Frischluft ersetzt |
Kipplüftung reicht nicht aus und ist auch während der Heizperiode zu unterlassen.
Durch Querlüftung (Öffnen von gegenüberliegenden Fenstern/Türen) kann die Luftwechselrate noch erhöht werden.
Es gibt eine Vielzahl von Hinweisen zu Sicherheitsaspekten, vorwiegend von den Unfallversicherungsträgern. Im Aussenbereich sind aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen regelmässig Inspektionen der Anlage bzw. Wartungen der Geräte und Boden / Schutzmatten usw. durchzuführen. Das Sicherheitskonzept Tagesheim St. Leonard muss berücksichtig werden.
Die Keimbelastung wird zusätzlich erhöht durch:
Es dürfen keine giftigen Pflanzen im Tagesheim platziert werden!
Andere Pflanzen müssen regelmässige artgerecht gepflegt werden.
Nach jedem Gebrauch müssen die Kinderwagen sauber versorgt werden.
Sie müssen 1x im Monat gewaschen und desinfiziert werden.
Im Fall einer Pandemie / Epidemie erarbeitet die Heimleitung in Absprache mit dem Vorstand ein Pandemie- / Epidemieplan.
Hinweis Verband Kinderbetreuung Schweiz (www.kibesuisse.ch)
Zitat: https://www.kibesuisse.ch
Eine Pandemie ist eine sich über Länder und Kontinente ausbreitende Krankheit, im engeren Sinn eine Infektionskrankheit
Eine Epidemie ist örtlich beschränkt. Die Heimleitung hat sich mit Fragen zur Pandemie auseinanderzusetzen, und den Betrieb auf die Auswirkungen einer Pandemie vorzubereiten.
Verband Kinderbetreuung Schweiz empfiehlt, einen auf die Situation der Institution angepassten Pandemieplan zu erstellen und diesen adäquat einzuführen. Dieses Dokument wird fortlaufend auf Aktualität überprüft.
Folgende Schritte dienen zur Anregung beim Erstellen eines Pandemieplans:
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