Sicherheitskonzept des Tagesheims St. Leonhard

Sicherheitskonzept des Tagesheims St. Leonhard
 
 

Einleitung

Die familienergänzende Institution für Kinder, Tagesheim St. Leonhard als Verein, besteht seit 1889. Der Verein fördert insbesondere die fachgerechte Betreuung von Kindern im Alter von ca. 3 Monaten bis 12 Jahren von berufstätigen Eltern und alleinerziehenden Elternteilen, aus unterschiedlichen Kulturen. In unserem Leitbild ist uns in der Betreuungsarbeit, das Streben nach Autonomie, das Streben nach Selbstverwirklichung, der Mensch als Ganzes und die Entwicklung einer selbst-bestimmten und unverwechselbaren Persönlichkeit wichtig. Grundlage bildet das pädagogische Konzept, Stand September 2018 und die pädagogischen Grundsätze. 

Die Institution legt grössten Wert auf die Sicherheit der Kinder und Erwachsenen. Der Aufenthalt im Innen- und Aussenbereich setzt eine bewusste und fortlaufende  Auseinandersetzung mit Gefahren und Risiken voraus. Die Kinder müssen Risiken eingehen können um sich entsprechende Kompetenzen anzueignen. Ihre Entwicklung hängt unter anderem von einem breiten Spektrum an Erfahrungen ab. Das Bewusstsein dieser Aspekte im Alltag trägt wesentlich zur Prävention bei. Die Sicherheit der Personen, des Gebäudes und des Materials muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.

Ziel

Dieses Sicherheitskonzept dient im Alltag als internes Handbuch zur Umsetzung aller Sicherheits-bestimmungen. Kinder sollten von klein auf lernen sich gefahrengerecht zu verhalten, d.h. zu erkennen und zu verstehen, wo Gefahren lauern und wie man sich davor schützen kann und soll. Die Aufgabe der Betreuungsperson ist es den Kindern optimale Sicherheit zu gewährleisten.

Präventive Sicherheitsmassnahmen

 
 

1. Allgemein

  • Alle Mitarbeitende inklusive der Lernenden und Aushilfspersonal kennen das Sicherheitskonzept des Tagesheim St. Leonhard
  • Die Tagesheimleitung sowie die jeweiligen Gruppenleitungen sind für die Umsetzung und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich
  • Alle Mitarbeitenden sind jederzeit zu allgemeiner Wachsamkeit angehalten
  • 1 mal jährlich findet eine Sicherheitsschulung mit allen Mitarbeitenden statt
  • Neue Mitarbeitende werden beim Eintritt, durch die Tagesheimleitung, auf das Sicherheitskonzept geschult
  • Bei einem Neueintritt eines Kindes werden die Eltern über das bestehende  Sicherheitskonzept informiert

2. Innenbereich

Die Mitarbeitenden sowie die Kinder sind angehalten sich an die Sicherheitsbestimmungen zu halten.

  • Reinigungsmittel und Medikamente sind ausser Reichweite von Kindern, möglichst in abschliessbaren Schränken, aufzubewahren
  • Die Mitarbeitenden sowie die Kinder tragen im Tagesheim rutschsichere Hausschuhe  (möglichst Gummisohlen oder gummierte Haussocken) 
  • Die Ein- und Ausgangstüren lassen sich lediglich über die Öffnungsschalter (oberhalb der Türen) öffnen, die Türen in den inneren Gartenbereich bleiben für die Kinder offen
  • Alle Steckdosen sind mit einer Steckdosensicherung gesichert
  • Spitzige Gegenstände wie Messer, Scheren (Ausnahme: abgerundete Kinderscheren), etc. sind ausser Reichweite der Kinder zu versorgen
  • Die Fenster werden nur gekippt und nicht ganz geöffnet, ganz geöffnet werden die Fenster nur für die Zimmerlüftung, bei Abwesenheit der Kinder
  • Auf der Baby/Kleinkindgruppe sind die Fenster mit einer Fenstersicherung versehen, die Schlüssel werden an einem sicheren Ort aufbewahrt
  • Die Kinder befinden sich nie unbeaufsichtigt oder ungesichert in den Hochstühlen bzw. auf den Wickeltischen 
  • Alle kleinen verschluckbaren Gegenstände werden kindersicher versorgt
  • `Nuggiketten`, Haarspangen, Halsketten, Halstücher, etc. werden vor dem Schlafen gehen ausgezogen und sicher versorgt
  • Die Notfallapotheken der Gruppen (siehe Checklisten im Sanitätskasten) sind in den dafür vorgesehen Sanitätsschränken versorgt
  • Den Kindern ist der Zutritt zur Tagesheimküche nicht gestattet

3. Aussenbereich

Ab Kindergarteneintritt dürfen die Kinder den Innenhof des Tagesheims  St. Leonhard ohne Begleitung des Betreuungspersonals nutzen. Alle Kinder unter 4 Jahren werden in Begleitung einer Betreuungsperson beaufsichtigt. Mit einer unterzeichneten Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten dürfen sich Kinder ab 3 Jahren, ohne Begleitung von Betreuungspersonen, im Innenhof des Tagesheim St. Leonhard aufhalten. Die Babys/Kleinkinder halten sich nie unbeaufsichtigt auf der Terrasse auf. Unser Klettergerüst wird 2 mal jährlich auf seine Sicherheit durch die Tagesheimleitung geprüft

  • Die altersgemischten Kinder nutzen das Schwimmbecken (Innenhof ) niemals unbeaufsichtigt
  • Im Tagesheim sind ausreichend Schwimmflügel (Beco 15-30 kg/ von 2-6 Jahre) vorhanden
  • Das Wasser des grossen Schwimmbeckens wird mind. 2 x wöchentlich ausgewechselt  
  • Für die Baby/Kleinkindgruppe ist lediglich ein kleines `Planschbecken` vorhanden, dazu werden keine Schwimmflügel benötigt
  • Die Baby/Kleinkinder halten sich niemals unbeaufsichtigt im `Planschbecken` auf
  • Das Wasser des `Planschbecken` wird täglich ausgewechselt
  • Spielzeuge werden fortlaufend auf ihre Sicherheit überprüft und bei Bedarf entsorgt und neu angeschafft
  • Auf dem Spaziergang oder auf Ausflügen sind Notfallapotheke, Tagesheimhandy und bestimmte, kinderbezogene Notfallmedikamente mitzunehmen / Auf Spaziergängen ist die Mitführung von Trottinettes und anderen Fahrzeugen nicht erlaubt
  • Die Kinder werden während dem Spaziergang/Ausflug regelmässig durchgezählt   
  • Beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind die Betreuungspersonen für den Gesamtüberblick verantwortlich
  • Beim Überqueren von Strassen sind Kinder unter 4 Jahren an der Hand zu halten.  Die Betreuungsperson trennt sich während dem Überqueren der Strasse nicht von der Kindergruppe
  • Der Kinderwagen wird im Stehen immer mit der Bremse gesichert
  • Die Kinder im Kinderwagen sind zwingend anzuschnallen
  • Die Betreuungspersonen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und vermitteln den Kindern das richtige Verhalten im Strassenverkehr
  • Garten- und Hallenbäder dürfen nur mit einer  „1 zu 1“-Betreuung besucht werden, die Betreuungsperson muss zwingend den Rettungsschwimmerkurs (Level  1) absolviert haben (Bestätigung im Personaldossier) 
  • Bei sommerlichen Temperaturen müssen die Kinder mit Sonnenhüten und Sonnencrème (Schutzfaktor 30) ausgestattet werden
  • Bei sommerlichen Temperaturen sind immer ungesüsste Getränke mitzunehmen
  • Bei einem Sonnenstich ist das Kind in den Schatten zu bringen, wenn möglich werden kalte Umschläge auf Stirn und Nacken gelegt (bei Bedarf wird medizinische Hilfe organisiert) 
  • Die Baby/Kleinkindgruppe nutzt separate, altersentsprechende Sonnencrème mit hohem Lichtschutzfaktor (50)    
  • Vor Wald- und Naturtagen sind alle Kinder mit  „Antibrumm“ (Anti-Insektenspray) einzusprühen.  Nach Wald- und Naturtagen sind die Kinder im Tagesheim unmittelbar auf Zecken und andere Krankheitserreger (Blutegel u.ä.) zu untersuchen
  • In der Notfallapotheke muss eine Zeckenzange vorhanden sein, die Mitarbeitenden können fachgerecht mit der Zeckenzange umgehen 

4. Verhalten bei Unfällen

Die Eltern/Erziehungsberechtigten und die Tagesheimleitung werden bei Unfällen umgehend informiert. Bei groben/schweren Unfällen wird auch der Vorstand und das Erziehungsdepartement Basel-Stadt zeitnah informiert.

5. Kleine Verletzungen

  • Die Wunde unter fliessendem kalten Wasser reinigen und desinfizieren
  • Mit Pflaster oder kleinem Verband sauber abdecken
  • Bei Mücken/Bienenstichen gegen Juckreiz kühlen oder Fenistilgel auftragen
  • Offene blutende Wunden und/oder Bisswunden müssen dem Arzt gezeigt werden (eventuell Tetanusimpfung)

Grössere Fremdkörper, wie Scherben, Nägel o.ä. sind nie selbstständig aus der Wunde zu entfernen. In solchen Fällen muss immer ein Arzt beigezogen werden

6. Brand/ Verbrennungen

Im Zuge des Erweiterungsbaus des Tagesheims St. Leonhard und der Gesamtsanierung wurden die feuerpolizeilichen Richtlinien und Vorgaben nach neuesten Standards erfüllt. Die Brandschutzanlage der Fa. Securiton und die Rauchmelder wurden von der Feuerpolizei Basel-Stadt abgenommen, Protokoll. 

  • Die Brandschutzanlage wird alle 2 Jahre von der Fa. Securiton gewartet / Die Rauchmelder werden jährlich vom Elektriker überprüft und protokolliert 
  • Im Falle einer Rauchentwicklung oder eines Feuers wird innert 60 Sekunden ein Alarm an die Feuerwehr Basel-Stadt  ausgelöst (via Systemalarm)
  • Bei einem Fehlalarm ist die Brandschutzanlage von einem Mitarbeitenden sofort zurückzusetzen
  • Wir führen 1 x jährlich eine Evakuationsübung durch, der Sammelplatz sowie die Fluchtwege sind allen Mitarbeitenden bekannt
  • Es sind 4 Brandschutzdecken vorhanden (Eingang oberer Schrank Altbau/Küche/Gruppe Wolken Balkonzimmer und Gruppe Regenbogen Eingang Neubau)  
  • Es sind 6 Feuerlöscher im Tagesheim montiert, welche regelmässig vom Hersteller gewartet werden
  • Das Protokoll der Evakuationsübung wird im Sicherheitsordner unter „Brand“ abgelegt
  • Kleine Brandwunden sind sofort mit kaltem Wasser zu kühlen
  • Bei grösseren Brandwunden ist sofort die Notfallstation des Unispitals Basel-Stadt aufzusuchen   
  • Im Tagesheim St. Leonhard ist das Anzünden von Wachskerzen strengstens verboten
  • Falls Kleider einer Person in Brand geraten sind, ist sofort die Brandschutzdecke überzuwerfen und die Sanität ist unmittelbar zu kontaktieren (Feuerwehr:118/Sanität:144)

Alle Notfalltelefonnummern hängen gut sichtbar an den jeweiligen Telefonstationen der Gruppen.

7. Vergiftungen

  • Es sind keine giftigen Pflanzen im Tagesheim St. Leonhard gestattet
  • Reinigungsmittel, Putzmittel und Seifen werden ausserhalb der Reichweite von Kindern versorgt, möglichst in abgeschlossenen Schränken
  • Die Notfallapotheken sind verschlossen und ausserhalb der Reichweite von Kindern deponiert
  • Der allgemeine Apothekerschrank ist mit einer Kindersicherung versehen
  • Im Falle eines Vergiftungsverdacht sind sofort die Sanität (Tel:144) und das Toxikologische Institut (Tel:145) zu kontaktieren 
  • Auf Ausflügen mit Kindern werden keine Pilze, Beeren und unbekannte Pflanzen gesammelt

8. Erstickungsgefahr

  • Nach Möglichkeit ist der Gegenstand aus dem Mund zu entfernen
  • Bei akuter Gefahr ist der „Heimlich Handgriff“ anzuwenden (siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Heimlich-Man%C3%B6ver
  • Lässt sich der Fremdkörper nicht entfernen, ist sofort die Sanität zu alarmieren (Tel: 144)

9. Zahnunfälle

  • Die Eltern sind bei allen Zahnunfällen unmittelbar zu informieren
  • Bei abgebrochenen Zähnen ist der abgebrochene Zahnteil in Milch oder Kochsalzlösung einzulegen (falls auffindbar)
  • Der Zahn darf auf keinen Fall gereinigt oder an der Zahnwurzel berührt werden

10. Elektrounfälle

Bei einem Elektrounfall wird sofort die Stromzufuhr unterbrochen (Kippschalter Elektrotableaux im Keller bedienen). Es darf niemals eine unter Strom stehende Person berührt werden. Bei Bewusstlosigkeit ist Erste-Hilfe zu leisten und die Sanität (Tel: 144) zu alarmieren.

11. Vorgehen bei schweren Unfällen

  • Kinder die nicht betroffen sind, sind sofort vom Unfallort zu entfernen
  • Es ist Erste Hilfe zu leisten, bei Möglichkeit ist das Kind aus der Gefahrenzone zu bergen
  • Der Höchste Dienstgrad übernimmt die Leitung, delegiert bei Möglichkeit die Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Die Sanität, die Eltern und die Tagesheimleitung, der Vorstand und das Erziehungsdepartement Basel-Stadt sind zu alarmieren
  • Die verantwortliche Betreuungsperson bleibt am Unfallort bis die Sanität eintrifft, hält sich an die Anweisungen der Sanitäter und begleitet das Kind in das Spital, bis zum Eintreffen der Eltern
  • Der Rücktransport für die nicht betroffenen Kinder wird durch die verantwortliche Betreuungsperson koordiniert
  • Die verantwortliche Betreuungsperson informiert die Tagesheimleitung über den Stand der Situation und kehrt in das Tagesheim zurück

12. Sorgerecht/Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte

  • Beim Eintritt des Kindes in das Tagesheim werden die erziehungsberechtigten Personen vermerkt
  • Weitere abholberechtigte Personen werden dokumentiert und dem Betreuungspersonal vorgestellt
  • Die Kinder werden nur an Erziehungsberechtigte und allenfalls weitere abholberechtigte Personen übergeben
  • Dies ist im Vorfeld immer von den Eltern im Tagesheim zu melden
  • Bei Unklarheiten seitens des Betreuungspersonals (in Bezug auf die abholberechtigte Person)  sind die Eltern raschmöglichst zu kontaktieren und die Tagesheimleitung zu kontaktieren 

13. Persönlichkeits- und Datenschutz

Alle Betreuungspersonen unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz. Zweck und Geltungsbereich unter www.admin.ch

Ebenso dürfen die Kinder nur für berufliche Zwecke (die von den Eltern explizit unterzeichnete Fotoerlaubnis ist zu beachten) mit der Tagesheimkamera fotografiert werden. Die Kinderfotos werden regelmässig wieder gelöscht. 

Grundsätzlich ist es den Mitarbeitenden nicht erlaubt, während der Arbeitszeit, das private Handy auf sich zu tragen. Das Fotografieren von Kindern mit dem privaten Handy ist ausdrücklich untersagt und wird bei Vergehen mit einer fristlosen Kündigung geahndet. Das Personalreglement ist zu beachten.